Leider war zu diesem Zeitpunkt die offizielle Weingesetzgebung mit dem Gesetz von 1892 schon ganz auf die »Öchsle« als Qualitätsparameter ausgerichtet, so dass die Karten in den folgenden Dekaden immer mehr an Bedeutung verloren.

Heute sind wir froh, auf diese historischen Quellen zurückgreifen zu können. Neben 3448 ha in der dritten Kategorie (ocker) und 2517 ha der zweiten Kategorie (orange) sind nur 181 von damals insgesamt 6146 ha, d.h. nur 3 % aller Weinberge, durch dunkelrote Färbung als 1. Qualitätsstufe ausgewiesen. Der Verband der Prädikatsweingüter Deutschlands (VDP) hat in seinen Beschlüssen zur Lagenklassifikation festgelegt, dass die hier nach höchsten Qualitätskriterien angebauten und vinifizierten Weine als »VDP-GROSSE LAGE« bezeichnet werden dürfen.